Exciting Solutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen (u.a. verbindliche Angebote, Aufträge, Lieferungen, Verkäufe und weiterführende Verträge) die zwischen dem Vertragspartner (Kunden) und der Exciting Solutions UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Exciting Solutions genannt) geschlossen werden.
Mit Erteilung des Auftrages an Exciting Solutions, der Annahme einer Warenlieferung oder dem Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Vertragspartner und Exciting Solutions gelten die AGB als Vertragsbestandteil und somit als akzeptiert.
Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf diese AGB bedarf. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Exciting Solutions diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Die Durchführung von vertraglich vereinbarten Leistungen durch Exciting Solutions stellt keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

§ 2 Angebote, Aufträge und Dienstleistungen

Angebote

Dem Kunden schriftlich unterbreitete spezifische Angebote sind verbindlich und enthalten die zu erbringenden Leistungen, Arbeitsmittel, Preise und Zahlungsmodalitäten.
Abweichend hiervon behält sich Exciting Solutions Änderungen an bestehenden Angaben und Preisen in Werbemitteilungen oder auf der Website ausdrücklich vor.

Aufträge

Die Beauftragung kann mündlich, schriftlich oder fernschriftlich durch den Vertragspartner erfolgen. Mit der Beauftragung wird seitens Exciting Solutions ein Angebot für den Vertragspartner erstellt. Erst mit Annahme des Angebotes durch den Vertragspartner und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch Exciting Solutions, gilt der Auftrag als verbindlich und stellt somit einen Vertragsabschluss dar.

Fertigstellungsfrist und Verzug

Ein Liefertermin (Fertigstellung) wird zwischen dem Kunden und Exciting Solutions vertraglich vereinbart und terminlich festgehalten. Eventuelle Verzögerungen im Hinblick auf die Fertigstellung während der Auftrags- bzw. Projektphase sind gegenseitig bereits vor Verzugseintritt zu erklären und durch eine Anpassung des Terminplanes bzw. Setzung von Nachfristen auszugleichen.

Mitwirkung

Wird Material in Form von Text, Bild, Video oder Audio durch den Vertragspartner an Exciting Solutions zur Einbindung in das Produkt übermittelt, so hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass dieses Material keine Rechte von Dritten oder von Marken- und Warenzeichen verletzt.
Der Vertragspartner hat das zur Verfügung zu stellende Material rechtzeitig einzureichen, damit dies gemäß der Beauftragung in das Produkt eingebunden werden kann. Ist das benötigte Material nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, ist mit einer Verzögerung der Fertigstellung zu rechnen.
Die Kommunikation zwischen dem Kunden und Exciting Solutions, sofern sie nicht schriftlich erfolgt, wird für eine einheitliche Informationsgrundlage protokolliert und dem Vertragspartner in Kopie überlassen.

Change Requests (Änderungsanfrage)

Werden innerhalb der Projekt- und Umsetzungsphase neue Anforderungen (Change Requests) durch den Kunden definiert, werden diese durch Exciting Solutions gesondert bewertet und als zusätzlicher Aufwand nach Zeit und Kosten in das bestehende Projekt eingerechnet.
Der Vertragspartner muss gewünschte Auftragsänderungen schriftlich, per E-Mail oder Telefonat mitteilen. Diese Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich durch Exciting Solutions schriftlich bestätigt werden.
Führen die neuen Anforderungen zu einem Mehraufwand, der den weiteren Projektverlauf und den Projektabschluss zeitlich gefährdet, werden diese erst nach Abschluss des Projektes durch Exciting Solutions umgesetzt oder in Absprache mit dem Vertragspartner als neuer Auftrag bestätigt.
Werden außerhalb einer Projektphase neue Anforderungen seitens des Kunden definiert, werden diese durch Exciting Solutions bewertet und nach Aufwand und Kosten als neuer Auftrag bestätigt.
Fehlerbehebungen, deren Ursache durch Exciting Solutions begründet ist, sind nicht Bestandteil von Change Requests und werden dem Kunden nicht als Aufwendungen in Rechnung gestellt.

§ 3 Übergabe und Abnahme

Die Übergabe und der Abschluss der Leistung bzw. des Auftrages erfolgt mittels eines Abnahmeprotokolls, in dem der Vertragspartner gegenüber Exciting Solutions die erbrachten Leistungen prüft und die Auftragserfüllung bestätigt.
Mit Abnahme der Dienstleistung gilt der Auftrag als erledigt. Im Rahmen des ursprünglichen Auftrages sind weiterführende Ansprüche und Dienstleistungen ausgeschlossen.

§ 4 Nutzungsrechte

Software

Die durch Exciting Solutions erstellte Software darf nur in dem Umfang genutzt werden, den die Lizenzbestimmungen des Urhebers zulassen. Weiterhin darf die Software nur im Rahmen der für den Vertragspartner (Lizenznehmer) erstellten Lizenz genutzt werden. Dies ist durch die Lizenzierungsart, die ggf. damit definierte Anzahl der enthaltenen Arbeitsplätze sowie der Dauer der Lizenz vorgegeben.
Jegliche vollständige oder teilweise Übertragung von Nutzungsrechten durch den Vertragspartner auf Dritte ist untersagt. Die Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung der Software ist ebenfalls untersagt.
Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung der durch Exciting Solutions erstellten Software ist nicht gestattet. Eine Kopie der Software darf ausschließlich zu Sicherungszwecken erfolgen.
Der Quellcode der Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner hat auf die Herausgabe des Quellcodes keinen Anspruch und ist nicht berechtigt, die Software zu decompilieren oder in irgendeiner Form zu ändern bzw. zu manipulieren.

Websites

Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung des Produkts ist nicht gestattet. Der Quellcode der Website ist urheberrechtlich geschützt. Modifikationen und die Bearbeitung des Quellcodes sind somit ebenfalls nicht gestattet.
Exciting Solutions ist berechtigt, auf die Mitwirkung bei der Erstellung des Produkts an geeigneten Stellen, z.B. im Impressum, hinzuweisen. Dies kann durch einfache Nennung oder durch Verlinkung auf den eigenen Firmenseiten erfolgen.
Grundsätzlich behält sich Exciting Solutions die Möglichkeit vor, erstellte Produkte auf den eigenen Firmenseiten zu nennen und/oder als Referenz in Portfolios aufzunehmen, sofern der Vertragspartner dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Kunde kann Text, Bild, Video und Audio selbstständig über eine dafür vorgesehene Oberfläche (CMS) ändern, sofern er dadurch nicht Rechte Dritter verletzt. Für die Inhalte übernimmt Exciting Solutions keinerlei Haftung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis vollständigen Zahlung des vereinbarten Betrags behält sich Exciting Solutions das Eigentum an allen Produkten vor.
Bei Hardware geht das Eigentum mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Betrags an den Kunden über. Bei Software gehen mit Zahlung des vereinbarten Betrags lediglich die Nutzungsrechte (siehe auch § 4) an den Vertragspartner über. Das Eigentum verbleibt bei Exciting Solutions.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Allgemein

Der Vertragspartner hat den vereinbarten Betrag nach Abschluss bzw. nach Abnahme des Auftrages an Exciting Solutions zu entrichten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen oder Abschlagszahlung vereinbart wurde.
Die Zahlungsvereinbarungen sind entweder im Auftrag definiert und/oder auf der Rechnung ersichtlich.
Die Rechnung für erbrachte Leistungen wird durch Exciting Solutions per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post zugestellt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbarten Betrag für laufende Dienstleistungen (z.B. Administration, Hosting einer Website) gemäß der Zahlungsbedingungen zu entrichten.

Zahlungsverzug

Befindet sich der Vertragspartner mit den vereinbarten Abschlagszahlungen laut Zahlungsbedingungen im Verzug bzw. werden diese nicht erbracht, behält sich Exciting Solutions vor, die weitere Tätigkeit im Rahmen des Auftrages bis zur Begleichung der offenen Beträge vorerst einzustellen. Weiterhin kann der bisher definierte Terminplan damit hinfällig sein und muss neu definiert werden.
Im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Vertragspartners, behält sich Exciting Solutions vor, laufende Dienstleistungen (z.B. Administration, Hosting einer Website) bis zur Begleichung der offenen Beträge einzustellen. Weiterhin kann der öffentliche Zugang zu den von Exciting Solutions gehosteten Websites der Vertragspartners gesperrt werden.

§ 7 Support und Aktualisierung

IT-Administration

Für die IT-Administration ist ein weiterführender Support für Wartung im Rahmen eines Serviceauftrages über einen definierten Zeitraum möglich. Für bereits erbrachte Leistungen gibt es keinen erweiterten bzw. nachträglichen Support. Hier ist eine Neubeauftragung von Dienstleistungen notwendig.

Software

Für die erstellte und lizenzierte Software von Exciting Solutions ist ein kostenloser Support per E-Mail oder Telefon über einen Software-Pflegevertrag möglich. Weiterhin bietet dieser Vertrag die kostenlose Bereitstellung von Software-Updates der im Pflegevertrag enthaltenen Produkte.
Besteht für die lizenzierte Software kein aktiver Software-Pflegevertrag zwischen Exciting Solutions und dem Vertragspartner, so unterliegen die notwendigen Support- und Dienstleistungen einer neuen Beauftragung und weiterführenden Kosten.
Die Software-Aktualisierungen außerhalb eines Software-Pflegevertrages sind nur im Rahmen von Patches (z.B. Bugfixes für Fehler) für bestehende Versionen beim Vertragspartner kostenlos. Neue Versionen der Software im Rahmen von Updates müssen erworben werden.

Websites

Das Produkt wird im Rahmen eines vereinbarten Pflegevertrages zwischen Exciting Solutions und dem Vertragspartner gewartet und aktualisiert. Im Rahmen der Wartung werden Sicherungen der Websites durch Exciting Solutions erstellt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Produkt auf dem Provider von Exciting Solutions abgelegt, womit eine Wartung und Aktualisierung schnell und ohne Mehraufwand möglich ist.
Ergibt die Vereinbarung, dass das Produkt auf dem Provider des Kunden abgelegt werden soll, so ist ein technischer Zugang bzw. Zugriff für Exciting Solutions zu Wartungs- und Aktualisierungszwecken zu gewährleisten.
Besteht für die erstellten und ggf. gehosteten Websites kein aktiver Pflegevertrag zwischen Exciting Solutions und dem Vertragspartner, so unterliegen die notwendigen Support- und Dienstleistungen einer neuen Beauftragung und weiterführenden Kosten.
Werden widerrechtlich Änderungen am Quellcode der Website vorgenommen, sind bestehende Pflegeverträge nichtig.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

IT-Administration

Werden während der Ausführung einer Dienstleistung durch Exciting Solutions materielle und immaterielle Schäden verursacht, so haftet Exciting Solutions beschränkt, sofern diese Schäden als grobe Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäße Handhabung nachgewiesen werden können. Ist die Ursache durch äußere Einflüsse oder Fehlinformationen des Vertragspartners in Bezug auf die Ausführung und die Rahmenbedingungen entstanden, so besteht gegenüber Exciting Solutions kein Haftungsanspruch.
Durch die Übergabe, Prüfung und Abnahme eines Auftrages sind weiterführende Ansprüche gegen Exciting Solutions, insbesondere Haftung für zukünftig auftretende materielle und immaterielle Schäden und Ansprüche jeglicher Art die mit der ausgeführten Dienstleistung in Verbindung gebracht werden, ausgeschlossen. Der Haftungsanspruch entfällt nach Auftragsabschluss.

Software

Bei der Inbetriebnahme von Software kann das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung und Nachbesserungspflicht richtet sich dabei nach der Ursache, dem vereinbarten Gebrauch und der Systemumgebung der Software.
Exciting Solutions haftet nicht für auftretende materielle und immaterielle Schäden, die durch die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer bzw. durch die Software-Anwender entstanden sind und auf eine unsachgemäße Nutzung, Fehlkonfiguration, technische Probleme, fehlende Datensicherung oder äußere Einflüsse zurückzuführen sind.
Der Lizenznehmer hat für die Sicherheit und Sicherung der durch die Software erfassten Daten zu sorgen.

Vertrieb von Hardware

Die durch Exciting Solutions vertriebene Hardware unterliegt den gesetzlichen sowie herstellerspezifischen Garantiebestimmungen. Gegen Exciting Solutions kann daher kein direkter Garantieanspruch erhoben werden, sofern der ursprüngliche Auftrag nichts anderes vorsieht.
Im Garantiefall erfolgt die Weiterleitung an den Hardwarehersteller und die Garantieabwicklung durch diesen selbst, sofern die Garantiebestimmungen eingehalten werden können.

Websites

Exciting Solutions haftet weder für zur Verfügung gestellte Informationen des Kunden, noch für die hiernach erstellten oder durch den Vertragspartner veränderten Inhalte. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass durch die veröffentlichten Informationen und Inhalte keinerlei Rechte Dritter verletzt werden oder rechtliche Verstöße entstehen.
Weiterhin ist eine Haftung für Fehler oder Probleme an der Website, die durch Änderungen des Vertragspartners oder von Dritten entstanden sind, ausgeschlossen.
Die angeforderten Produkte werden nach dem aktuellen Stand der Technik erstellt. Handelt es sich um webbasierte Produkte, so sind sie so konzipiert, dass sie in den gängigen Browsern funktionieren. Nicht garantiert werden kann, dass nach einer Aktualisierung des Browsers das Produkt weiterhin einwandfrei funktioniert.
Exciting Solutions übernimmt keinerlei Haftung für einen nicht autorisierten Zugriff auf eine CMS- oder Verwaltungsoberfläche der gehosteten Kundenwebsites und dem damit ggf. entstehenden immateriellen und/oder materiellen Schaden für den Vertragspartner.

§ 9 Sorgfaltspflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner hat für die Geheimhaltung seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale (wie z.B. Benutzername, Passwort, Sicherheitsabfrage) für Online-Angebote bzw. Verwaltungsoberflächen zu sorgen und muss diese sicher verwahren.
Der Vertragspartner ist außerdem verpflichtet, eine Änderung seiner persönlichen Kontaktdaten (wie z.B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an Exciting Solutions für eine fehlerfreie Kommunikation und einer ungehinderten postalischen Zustellung von Dokumenten mitzuteilen.

§ 10 Widerruf

Allgemein

Ein Auftrag oder eine Vertragserklärung kann durch den Vertragspartner mit einer Frist von 14 Tagen nach Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen schriftlich oder fernschriftlich per E-Mail widerrufen werden, sofern es sich bei dem Vertragspartner um eine Privatperson handelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gilt das Eingangsdatum des Widerrufs bei Exciting Solutions.

Der Widerruf ist zu richten an:

Exciting Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Goethestraße 13
09212 Limbach-Oberfrohna

oder per Mail an mail@exciting-solutions.com

Der Vertragspartner erhält eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.
Ein Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Auftrag beiderseitig erfüllt ist.

Widerrufsfolgen

Bereits vor Widerruf erbrachte Leistungen werden in angemessenem Rahmen in Rechnung gestellt.

§ 11 Kündigung

Der Vertragspartner kann jegliche vertragliche Vereinbarung jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
Exciting Solutions behält sich vor, eine ordentliche Kündigung jeglicher vertraglicher Vereinbarung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich jederzeit an den Kunden mitzuteilen. Das Recht zur Kündigung aus einem außerordentlichen Grund bleibt davon unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Preise können mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten durch Exciting Solutions geändert werden. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit dieser Änderung innerhalb von einem Monat schriftlich zu widersprechen.
Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden für die laufenden und ggf. künftigen Geschäftsbeziehungen gespeichert. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sofern einzelne Teile dieser Bestimmungen nichtig oder unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand zum 02. April 2024